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Auto mit D-Kennzeichen über 90 Tage in Portugal

fini9

Admirador
Teilnehmer
Stammgast
Ich komme nicht weiter mit den Vorschriften, das Autofahren betreffend. Nach 90 Tagen Aufenthalt in Portugal muss man nach meiner Kenntnis sein Auto in P anmelden. Was aber, wenn man sich überwiegend an seinem deutschen Wohnort aufhält, also in D steuerlich auch ansässig ist, aber sich dennoch länger als 90 Tage in Portugal aufhält? Wie macht Ihr das, z.B. als Rentner? Ich kann nirgends eine Regelung hierfür finden...
 
Was ich raus gefunden habe, wie es mit der Gesetz gebunden ist, bin selber noch grün hinter die Ohren. Da gibt bestimmt der eine oder andere die mehr Fachwissen haben.
Wir sind selber auf der Suche nach jede Information für den Umzug.
Viel Erfolg

AB WANN MUSS ICH MEIN AUTO IN PORTUGAL ANMELDEN?

Prinzipiell gilt: planen Sie Ihren Wohnsitz nach Portugal zu verlegen, müssen Sie auch Ihr Auto anmelden. Dies muss aber nicht direkt am Anfang gemacht werden. Portugal erlaubt Urlaubern, die einen längeren Aufenthalt planen, 185 Tage pro Kalenderjahr ein Auto zu fahren, welches nicht im Land selber angemeldet ist. Bei einem Aufenthalt von weniger als einem halben Jahr müssen Sie ebenfalls keine Kraftfahrzeugzulassungssteuer (Imposto sobre Veiculo) zahlen.


Zu beachten ist hier lediglich, dass der Wagen in diesem Zeitraum nicht an jemanden verliehen oder vermietet werden darf, der seinen Wohnsitz in Portugal hat. Haben Sie Ihren Wohnsitz nun länger als 6 Monate in Portugal, sind Sie gesetzlich verpflichtet Ihr Kfz in Portugal anzumelden. Dann wird die ISV (Zulassungssteuer) fällig und diese wird vom Zoll erhoben. Meldet man sein Fahrzeug nach dieser Frist nicht um, wird dies als Steuerhinterziehung geahndet.
 
Hallo @Aura,
so wie es aussieht, ist der untere Text nicht von dir, sondern du hast den Text von einer anderen Stelle kopiert.
Sei so gut t und gib bitte noch an, woher die Info stammt. (Quelleangabe)
 
Vereinfacht gesagt, es ist kompliziert.
Zieht man nach Portugal, muss man sein Auto nach 30 Tagen ummelden.
Nun kommt aber der komische und komplizierte Teil:
Für die Legalisierung des Wagens hat man ein Jahr Zeit.
Ohne Legalisierung kann man den Wagen nicht ummelden bzw. muss Zulassungssteuer bezahlen.

Darauf angesprochen sagte ein Beamter, der es feststellte und die Strafe entgegen nahm, ja, da wurde vergessen, die eine Frist anzupassen, aber so sind die Gesetze jetzt nun mal...

Deswegen, der Rat, IMMER auf die Frage, wann man mit dem Wagen eingereist ist, letzte Woche sagen.
Ob es legal ist oder nicht, seine Gedanken dazu kann sich jeder selbst machen.
Sagt man die Wahrheit und ist außerhalb der Frist, kostet es locker 350 Euro und mehr, das Auto muss innerhalb 24h das Land verlassen und man hat nichts gewonnen.

Wer den Wagen innerhalb des Jahres legalisieren will, sollte das tun und trotzdem sagen, "letzte Woche".

Warum, wieso, erübrigt sich, wir sind in Portugal.
Da es keine Möglichkeiten gibt, euch nachzuweisen, wann das Auto, NICHT IHR!, eingereist ist, macht euch da keine Gedanken.

Wenn das Auto eh wieder ausgeführt wird, solltet ihr euch noch weniger Gedanken machen.

Ich meinen Augen wurde hier tatsächlich etwas vom Gesetzgeberm, auch auf EU Ebene, vergessen. Ich kann ohne Probleme bis zu einem halben Jahr mich woanders aufhalten, aber das Auto nicht.
Macht keinen Sinn in einem vereinten Europa.
Aber da spielen wohl solche Sachen wie Steuern und Abgaben rein und da sind sich alle ja nicht einig.
 
Sorry
Hallo @Aura,
so wie es aussieht, ist der untere Text nicht von dir, sondern du hast den Text von einer anderen Stelle kopiert.
Sei so gut t und gib bitte noch an, woher die Info stammt. (Quelleangabe)
sorry @irisb , das ist so lange her, damals haben wir auch nicht die Quelle mit vermerkt, uns war es wichtig die Information, glaube zu wissen dass ein online Portal für Immobilien und ( portugalissmo ) hieß, bin aber nicht sicher ob es auch richtig geschrieben habe.
 
Danke für die Antworten, nur betreffen sie nicht wirklich, oder nur teilweise meine Frage. Es geht nicht um Einreise, bzw. permanenten Aufenthalt. Sondern um Aufenthalt über 90 Tage, aber mit steuerlicher Ansässigkeit und überwiegendem Aufenthalt in Deutschland. Ich kann das Auto ja nicht in Portugal anmelden, wenn ich überwiegend in Deutschland damit herumfahre. Also ist es tatsächlich so, wie Ozzy schreibt, dass man selbst im Land sein darf, das Auto aber nicht mehr. Wie soll das gehen? Man wird also zur Illegalität oder zum Lügen gezwungen, weil es keine legale Lösung gibt? Das ist ziemlich verrückt.
 
@fini9, das stimme voll zu, aber wie Ozzy gepostet hat, stimmt selber darf Mann bis unter 185 Tage bleiben aber das Auto nicht, ist schon kurios :klatsch:
Keine Ahnung was die sich rein gepfiffen haben :confused:
 
@fini9,
Keine Ahnung was die sich rein gepfiffen haben :confused:

Nun handelt es sich ja hier nicht um eine rein portugiesische Erfindung für das ganze.
Portugal setzt hier lediglich die Bestimmungen für die Freizügigkeit in der EU/ Schengen Raum entsprechend um, wie jedes andere EU Land/ Mitglied im Schengen Abkommen übrigens auch.

Also überall gibt es irgendwie diese 90 Tage Regel mit den entsprechenden Konsequenzen. Für Portugal kommt allenfalls ungünstig hinzu, dass für den Import von gebrauchten Fahrzeugen hohe Gebühren erhoben werden. Das macht der überwiegende Teil der anderen EU Länder auf verschiedene Art und Weise aber ebenfalls. Diese Abgaben fallen also nicht nur in Portugal an.

Solange hier keine Einigkeit in der EU hergestellt werden kann, wird das Problem nicht lösbar sein. Eine Einigkeit innerhalb der EU ist derzeit übrigens weiter entfernt, als jemals zuvor

Das die EU Regeln und die Bestimmungen für die Freizügigkeit nicht in jedem Fall mit den persönlichen Lebensumständen einzelner Mitbürger im Einklang stehen ist vielleicht nicht angenehm.
Aber es ist nicht richtig, diesen Umstand alleine dem Gastland Portugal anzulasten und das auch noch mit relativ respektlosen Worten.

Freizügigkeit kann auch zu einem Problem werden.
 
Es geht ja gar net um die 90 Tagen, sonder als Person darf ich mich bis 185 Tagen aufhalten ohne dass ich Einkommensteuer Pflichtig bin aber wenn ich mit dem Fzg Reise kann höchstens 1 Monat für das Auto sein sonst droht Steuer Hinterziehung, dann frage ich mich wo ist die Logik, ob es das Gastland oder die ganze EU.
Respektlosigkeit??? Wenn ein Karikaturist jemanden anders beschreibt oder zeichnet ist keine Respektlosigkeit aber weh wenn ein Otto normal Verbraucher es tut und sich ein Scherz erlaubt....
Es tut mir leid dass ich jemanden auf die Füße getreten bin, bin direkt und diese Freiheit nehme ich mir.
Ein Karikaturist hat kein Lincens um andere Völker, Politiker oder Staaten zu verspotten oder sogar zu beleidigen, auf eine Art die den Zuhörer Spaß macht.
 
Ich denke hier ist der gewünschte Link für Aura für die Quellenangabe :

 
Um mal zu der Ursprungsfrage von @fini9 zurückzukommen:
Alle Quellen, die hier benannt wurden besagen, dass man das Fahrzeug in dem von Dir geschilderten Fall bis zu 185 Tagen ohne Anmeldung in Portugal betreiben kann. Weder die 90 Tage noch kürzere Zeiträume finden sich.
Was für @fini9 noch interessant sein könnte: Wir hatte die Diskussion schon mehr als einmal. Einen Thread habe ich verlinkt. Ich meine es wurde empfohlen, immer Nachweise im Fahrzeug zu haben, die belegen, wann Du das letzte mal mit dem Fahrzeug eingereist bist. Die kennzeichengebundenen Mautzahlungen im Ausland wurden dort z. B. genannt.

Frage - 185 Tage - wer hat die Nachweispflicht? Und wie?

Eine weitere Quelle (2012), die für Touristen die 185 Tage nennt:
 
Das ganze Thema wird durch die Regel verschärft, dass man als Resident kein Fahrzeug mit ausländischen
Kennzeichen in Portugal fahren darf. D.h. ich muss mir zur Einführen des Fahrzeugs entweder einen nicht-Residenten suchen oder das Teil auf einem Tieflader hin- und herbewegen. Das geht aber bei meinem 7 Meter langen Wohnmobil schwer.
 
Also so schlimm ist es denn doch auch nicht. Natürlich kann man als Resident ein Fahrzeug auf eigener Achse nach Portugal importieren. Allerdings hat man für die importrechtliche Abwicklung dann nur 21 Werktage nach Grenzübertritt Zeit. In diesen 21 Tagen darf man das Fahrzeug durchaus bewegen.

Vielleicht noch eine Anmerkung zur 90 Tage Regel. Diese stammt aus dem Schengen Abkommen wo gesagt wird, dass man sich ( als Person) 90 Tage in einem Schengen Land aufhalten darf ohne Anmeldung. Erst nach diesen 90 Tagen unterliegt man den Meldebestimmungen des Gastlandes.
Daher stammt diese Frist.
Das hat jetzt nix mit einem Fahrzeug zu tun sondern ist eine rein melderechtliche Bestimmung des Schengen Abkommens.
 
Das ganze Thema wird durch die Regel verschärft, dass man als Resident kein Fahrzeug mit ausländischen
Kennzeichen in Portugal fahren darf.
Ich habe da einfach die Papiere der Anmeldung, die ich hatte immer dabei gehabt. Die GNR weiß ja auch wie es beim IMT momentan langsam läuft...
 
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