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Auto Kaufanzeigen

U

Unregistriert

Gast
Gast
Hallo Gemeinschaft,

nachdem meine Frau jetzt in Nordportugal seit einigen Tagen ohne Auto und um 170,- Euro ärmer dasteht (die Polizei u. d. Zoll fanden deutsche Nummernschilder auf Dauer gar nicht so lustig) versuche ich eben für meine Frau in Portugal ein Auto zu kaufen.

Vorab will ich mir von Deutschland aus im Internet schon mal einige Angebote anschauen und dann in der nächsten oder übernächsten Woche nach Porto fliegen.

Die Suchmaschine - motores24h - ist (mit google übersetzer) schon ganz brauchbar. Was mich aber "fertig" macht: Was zum Teufel heißt da caixa ( in der Übersetzung: Box) sollte das Getriebe heißen?

Weiter wundert es mich schon sehr, daß selbst Autohändler Fahrzeuge ohne Garantie verkaufen wollen, was nach europäischem Recht ja eigendlich verboten ist. (Oder ist Portugal nicht mehr in der EU?)

Eine "schnelle" Anmeldung durch den Händler dort sollte doch keine Probleme machen, oder?

Meine Frau ist portusiesin und dort auch seit 2 Jahren angemeldet

Für eine Antwort im Voraus vielen Dank
 
AW: Auto Kaufanzeigen



Schaul hier-
Empfehle einen alten Suzuki Vitara -Die sind robust und man bekommt
überall Ersatzteile und Service -:rolleyes:
Ist auch was für Selbstschrauber.

In welcher Gegend im Norden bist Du ?
 
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Hallo Unregistriert,

Seiten die ich noch empfehlen kann sind:







Gruß

AlexX
 
AW: Auto Kaufanzeigen

Was mich aber "fertig" macht: Was zum Teufel heißt da caixa ... sollte das Getriebe heißen?
ja
Weiter wundert es mich schon sehr, daß selbst Autohändler Fahrzeuge ohne Garantie verkaufen wollen
das wundert mich auch- ich habe in P allerdings auch noch keinen gebrauchten Pkw gekauft
Eine "schnelle" Anmeldung durch den Händler dort sollte doch keine Probleme machen, oder?
nee, noch dazu wenn:
Meine Frau ist portusiesin und dort auch seit 2 Jahren angemeldet
 
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Wurde dass Auto von der Polizei beschlagnahmt? Wenn ja kann man es nicht wieder bekommen?

Gruss
Caramelo
 
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Hallo,

zuerst einmal herzlichen Dank für die schnellen Antworten !

Wurde dass Auto von der Polizei beschlagnahmt? Wenn ja kann man es nicht wieder bekommen?


Das Auto konnte meine Frau noch nach Hause (6 Km) in die Garage fahren. Die Polizei schrieb sich "nur" den Km-Stand auf und behielt die Papiere.

Tags darauf fuhr sie mit dem Taxi nach Vila Real und weil der Agent dort nichts erreichen konnte, mit dem Bus nach Porto. Dort zahlte sie dann eine Strafe von 170,- Euro. Die Papiere kann Sie dann nach freigabe (3 b 4 Arbeitstage) wieder abholen. (..liegen inzwischen irgendwo anders beim Zoll)

Das Auto selber konnte u. kann deshalb keine portugiesische Behörde beschlagnahmen, weil der Besitzer ein Deutscher (Nicht Residente) ist. Nur, meine Frau durfte und darf auch in Zukunft dies Auto nicht fahren.

Inzwischen liegt mir auch die Antwort vom ADAC (Rechtsberatung Ausland) vor. Darin steht eindeutig: Nicht-Residente sind nicht verpflichtet, ihre Fahrzeuge auch nicht nach 184 Tagen, umzumelden.

Da aber lt. Zollagent eine Einfuhr für den Astra 1,8l ca. 8200,- Euro kosten soll (Zeitwert in Deutschland vill. noch 2500,-), kaufen wir lieber in Portugal so ne Kiste und ich flieg im Sommer noch mal rüber und nehm den Astra wieder mit nach Deutschland um ihn dann hier zu verkaufen um diese unendliche Geschichte zu Beenden.

Mit den besten Grüßen

Ein Port-genervter
 
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[: Was zum Teufel heißt da caixa ( in der Übersetzung: Box) sollte das Getriebe heißen?

..möglich, dass ein Schreibfehler vorliegt und es "taixa", also Steuer heißt???:)
 
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Was zum Teufel heißt da caixa ( in der Übersetzung: Box) sollte das Getriebe heißen?
..möglich, dass ein Schreibfehler vorliegt und es "taixa", also Steuer heißt???:)

hi trofi,
hmm, abhaengig von buchstabenanzahl/konstellation und uebersetzerlaune koennte es auch noch 'rauchpartikel' heissen;)

Zitat von Unregistriert
Was mich aber "fertig" macht: Was zum Teufel heißt da caixa ... sollte das Getriebe heißen?

Zitat von Henry
ja

gruesse aus lx
henry
 
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Verstehe ich dass nun richtig? Dieses Auto in der Garage darf hier in Portugal nur der Besitzer der ja nicht Residente ist fahren.

Gruss
Caramelo
 
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Verstehe ich dass nun richtig? Dieses Auto in der Garage darf hier in Portugal nur der Besitzer der ja nicht Residente ist fahren.

Gruss
Caramelo

Ja!

Das Problem hatte ich ja auch vor Jahren...
Sobald jemand wohnhaft in Portugal ist oder berufstätig, darf er kein Auto mit ausländischem Kennzeichen fahren, auch wenn es der Wagen des z.B. Ehepartners ist.
Ein Fahrzeug mit deutschem (ausländischem) Kennzeichen darf in Portugal vom Ehepartner des Halters oder von Verwandten 1. Grades gefahren werden, wenn beide hier weder wohnhaft (weniger als 185 Tage) noch berufstätig sind.

Zur Ummeldungspflicht:
Dabei ist zu beachten, daß Personen, die sich länger als 184 Tage pro Jahr in Portugal aufhalten, gegen geltendes Recht verstoßen, wenn sie das Fahrzeug nicht in Portugal zulassen, sondern die deutschen Kennzeichen weiterbenutzen. Die Tatsache, daß vermehrt Verkehrskontrollen stattfinden, ist auch darauf zurückzuführen, daß viele EU-Bürger die hiesigen Zollbestimmungen in der Vergangenheit mißachtet haben. Die portugiesische Polizei legt bei diesen Kontrollen Fahrzeuge gelegentlich still oder verhängt empfindliche Zahlungen.


(Das Merkblatt der deutschen Botschaft ist zwar aus dem Jahr 2001, obige Zitate sind aber noch immer gültig)

LG
Sivi
 
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Ola Sivi
Wenn ein Nicht Residente ein Fahrzeug noch keine 12Monate auf seinen Namen hat, aber hier lebt, in welcher Zeit muss er dass Auto ummelden?
Dann darf dann seine Deutsche Freundin, die aber hier Residente ist, dieses Auto mit Deutschen Schildern auch nicht fahren. Ist dass richtig verstanden von mir?

Danke fuer Deine Antwort.

Gruss
Caramelo
 
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Hallo Caramelo,
ich heiße zwar nicht Sivi :-D hoffe aber trotzdem antworten zu dürfen! ;)
Um ein Auto als Umzugsgut steuerfrei einführen zu können, muß das Auto 12 Monate im Besitz sein.
Ansonsten kann er als Nichtresident damit fahren, das allerdings nur 184 Tage, wobei natürlich ein Ausflug ab und zu nach Spanien nicht das Schlechteste wäre nebst der dazugehörigen Tankquittungen - ist in Spanien eh billiger - denn damit ist das Auto innerhalb dieser 184 Tage aus Portugal herausgekommen.

Einen Resident darf das Auto mit deutschem Kennzeichen nicht fahren, das gibt gehörige Strafe.
 
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Hallo,

ich bin der unregistrierte Typ , der die Anfrage gestartet hat.

Wie ich oben schon schrieb, lautete die Antwort vom ADAC (Rechtsberatung Ausland) eindeutig: .... Nicht-Residente sind nicht verpflichtet, ihre Fahrzeuge auch nicht nach 184 Tagen, umzumelden. In vielen Fällen kann es aber praktischer sein es doch zu tun, wenn z.b. eine Person, die dauerhaft in Portugal ansässig ist, das Fahrzeug benutzen will.....

Die besten Grüße

Uli (jetzt registriert)
 
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Wie ich oben schon schrieb, lautete die Antwort vom ADAC (Rechtsberatung Ausland) eindeutig: .... Nicht-Residente sind nicht verpflichtet, ihre Fahrzeuge auch nicht nach 184 Tagen, umzumelden. In vielen Fällen kann es aber praktischer sein es doch zu tun, wenn z.b. eine Person, die dauerhaft in Portugal ansässig ist, das Fahrzeug benutzen will.....

ich halte diese Auskunft für etwas fahrlässig, die Praxis sieht oft anders aus.

Kai
 
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Ola Sivi
Wenn ein Nicht Residente ein Fahrzeug noch keine 12Monate auf seinen Namen hat, aber hier lebt, in welcher Zeit muss er dass Auto ummelden?
Hallo Caramelo
Ich habe nicht viel Zeit, deshalb nur das Zitat:
a)Os veículos da propriedade de pessoas que transfiram a sua residência de um Estado-membro da União Europeia ou de país terceiro para Portugal, desde que maiores de 18 anos e habilitadas a conduzir há pelo menos 12 meses.

O pedido de isenção, dirigido à Direcção-Geral das Alfândegas e dos Impostos Especiais sobre o Consumo, deve ser apresentado no prazo de 6 meses a contar da data da transferência da residência, acompanhado dos seguintes documentos


Wie ich oben schon schrieb, lautete die Antwort vom ADAC (Rechtsberatung Ausland) eindeutig: .... Nicht-Residente sind nicht verpflichtet, ihre Fahrzeuge auch nicht nach 184 Tagen, umzumelden. In vielen Fällen kann es aber praktischer sein es doch zu tun, wenn z.b. eine Person, die dauerhaft in Portugal ansässig ist, das Fahrzeug benutzen will.....
Eine "temporäre Zulassung" wäre sehr wohl angebracht, wenn man weiteren Strafen entgehen möchte:
Admissão temporária de Veículo

O regime de admissão temporária faculta a permanência em Portugal de veículos tributáveis matriculados noutro Estado-membro da União Europeia, com suspensão do Imposto Sobre Veículos (ISV).


Requisitos
Os veículos só poderão beneficiar do regime de admissão temporária quando preencham, cumulativamente, as seguintes condições:
1. Sejam portadores de matrícula definitiva de outro Estado-membro da União Europeia;

...

2. Estejam matriculados em nome de pessoa não residente no território nacional e que nele não exerça profissão ou actividade remunerada;


Para o efeito, considera-se residente em território nacional a pessoa singular que permaneça em Portugal por período igual ou superior a 183 dias, consecutivos ou interpolados, por ano civil, ou que aufira rendimentos do trabalho com fonte no território nacional.

Unsere Strafe viel vor vielen Jahren wesentlich höher als 170 Euro aus!
Verlass dich da lieber nicht drauf.

LG
Sivi
 
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Hi Leute,

mit meiner Anfrage wollte ich doch keinen "Krieg" hier entfachen! :pssst:

Im Grunde ist die Sache doch sehr einfach.

In Portugal: Leute mit einem Wohnsitz dort lassen die Finger von deutschen Autos.

In Deutschland: Leute mit Wohnsitz hier lassen die Finger von portugiesichen Autos.
:eek:

In dem Sinne

Uli
 
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Zur Strafe zahlen sollte man es erst garnicht kommen lassen.

Gruss
Caramelo
 
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