Nur ohne gültige bzw abgelaufene Prüfplakette des Zulassungslandes ist man defakto ohne Versicherungsschutz unterwegs, Betrieb eines nicht für den Strassenverkehr zugelassenen Fahrzeuges.
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nein, das ist nicht ganz so. Wenn man sonstwie nachweisen kann, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist, etwa durch eine vergleichbare HU in einem anderen Land, bleibt der Schutz bestehen. Nur wenn etwa offensichtliche Mängel ignoriert werden oder die HU schon sehr lange her ist, dürfte es sich um grobe Fahrlässigkeit handeln, wodurch der Schutz verlorengeht.ist man defakto ohne Versicherungsschutz unterwegs
Es ist keinesfalls so, dass mit der abgelaufenen HU auch die Betriebserlaubnis erlischt!Bei einem selbstverursachten Unfall mit abgelaufenem TÜV zahlt die Kfz-Versicherung die Schäden von Dritten. Beim Fahren ohne TÜV wird die Kfz-Versicherung aber sehr wahrscheinlich einen Gutachter zu Rate ziehen. Dieser könnte beweisen, dass das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt nicht in einem technisch einwandfreien Zustand war. Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, kann der Versicherte in Regress genommen werden. Das bedeutet:
Es kann sein, dass der Fahrer mindestens ein Teil der Schadenssumme, seines eigenen Schadens an den Versicherer zurückzahlen muss.
Wenn die HU abgelaufen ist, kann der Versicherer zu beweisen versuchen, dass das Fahrzeug in einem nicht mehr verkehrssicheren Zustand war. Kann er diesen Beweis nicht führen, ist der Versicherer uneingeschränkt regresspflichtig. Ein Prüfbericht etwa der IPO in Portugal dürfte aber schon als Beweis der Verkehrssicherheit ausreichen, das diese der deutschen HU nachempfunden ist.Ist der TÜV abgelaufen, erlischt allerdings nicht automatisch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, vorausgesetzt, es geht keine Gefährdung von dem Auto aus. Wer mit abgelaufener TÜV-Plakette erwischt wird, erhält eine Aufforderung, den Wagen innerhalb einer bestimmten Frist bei der Zulassungsstelle vorzuführen. Geschieht dies nicht, kann die Behörde allerdings die Stilllegung des Fahrzeugs androhen und vollziehen.
Es muss ein technischer Fehler zum Unfall geführt haben und das muss bewiesen werden. Es gibt keine Beweislastumkehr!Ist Ihr TÜV abgelaufen, kann ein Unfall laut Versicherung kostentechnisch nicht immer in voller Höhe übernommen werden bzw. kann der Fahrzeughalter in Regress genommen werden. Das passiert immer dann, wenn ein technischer Fehler, der durch eine Untersuchung beim TÜV hätte behoben werden können, zum Unfall mit dem Kfz geführt hat.
Versicherungsschutz ist grundsätzlich auch ohne TÜV gewährleistet. Eine ausstehende Hauptuntersuchung bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Versicherungsschutz erlischt.
Aber: Bei einem Unfall prüft der Kfz-Versicherer, ob der Fahrzeughalter gegebenenfalls grob fahrlässig gehandelt hat, indem er ohne TÜV gefahren ist.
das geht nach dem Absenden nur für 20 MinutenIch wollte meinen Beitrag #32 berichtigen bzw editieren, es kam eine Fehlermeldung.
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