• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Aufenthaltsgenehmigung: Wie lässt sich die Sachlage beweisen?

... wenn du tatsächlich länger wie 183 Tage in Portugal bist...

Ich bin mir nicht 100%tig sicher, aber fast. (und weiterhin bin ich weder Anwalt noch Steuerberater - gottseidank)

Meines Wissens geht es bei der Versteuerung des Welteinkommens und der DBAs um den sogenannten Lebensmittelpunkt. Wenn du dich 183 Tage oder mehr im Jahr irgendwo aufhälst, dann ist das ein starkes Indiz dafür, dass sich dein Lebensmittelpunkt dort befindet. Mehr aber auch nicht.

Man kann eine Menge Beispiele konstruieren, die mit sehr großer Sicherheit anders gewertet werden:
- Du bist nur 120 Tage im Jahr in deiner Wohnung in D. Deine Familie lebt dort und den Rest bist du auf Montage in Dänemark
- Du hast ein Haus in PT. Bist nur 180 Tage dort, hast aber keinen weiteren Wohnsitz in einem anderen Land, sondern besuchst nur Freunde und fährst mit dem Wohnwagen rum.

Je höher deine Einkünfte und dein Vermögen sind, desto höher ist die Motivation aller Steuerbehörden, dich in ihrem Verantwortungsbereich zu haben. Das ist diversen FC Spielern und auch M. Schreinemakers in den 90ern zum Verhängnis geworden. Ansonsten frag mal Shakira...
 
Jepp, die Beweislast liegt dann bei dir, zu beweisen, das dort nicht dein Lebensmittelpunkt ist.
Rechnungen oder anderes, was beweist, das du mehr woanders bist oder dort eher einen Lebensmittelpunkt hast (Kinder, Frau, was auch immer)
 
Zurück
Oben