Der Artikel "Alkohol am Steuer: Die Grenzen des guten Geschmacks" aus dem August 2013 beleuchtet bezüglich des Konsums von Alkohol im Straßenverkehr unter anderem den Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat nach deutschem sowie nach portugiesischem Recht. So wird zum Beispiel klargestellt, dass eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr in Portugal erst ab einem Blutalkoholgehalt von 1,2 g/l, also einem festen nachgewiesenen Wert, angenommen wird. Der Artikel enthält außerdem viele wichtige Hinweise für am Straßenverkehr teilnehmende Deutsche und macht auf problematische Situationen aufmerksam. So droht in Portugal bei einer Verweigerung eines Atemalkoholtests eine Verurteilung wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt", wohingegen in Deutschland grundsätzlich keine Pflicht besteht einen solchen Test durchzuführen.
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