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Abmeldung von Fahrzeug mit port. matricula in D

joao-ricardo

Amigo
Teilnehmer
hallo,

ich habe ein Fahrzeug mit port. matricula, das vor 14 Jahren in Portugal von Deutschland aus eingeführt wurde. Nun fahre ich mit diesem Fahrzeug nach D und möchte es dort abmelden und ohne Zulassung verkaufen. Angeblich kann man in D beim Verkehrsamt kein Fahrzeug abmelden und stilllegen.
Wer hat einen Tipp oder weiss wie es geht ??

Gruss
joao-ricardo
 
AW: Abmeldung von Fahrzeug mit port. matricula in D

In P abmelden und mit Kurzzeotkennzeichen nach D fahren?
 
AW: Abmeldung von Fahrzeug mit port. matricula in D

super idee - aber ich wollte den wagen noch bis zum ende der bezahlten versicherungszeit ( 4 Wochen ) in D nutzen.

gruss

joao-ricardo
 
AW: Abmeldung von Fahrzeug mit port. matricula in D

Kurzzeitkennzeichen geht nur 5 Tage, fällt also weg.

Muss das Fahrzeug bei der Abmeldung in P vorgeführt werden? Ansonsten könntest Du ja jemand in P beauftragen das Fahrzeug für die abzumelden.
 
AW: Abmeldung von Fahrzeug mit port. matricula in D

hi hoschi,

abmelden könnte beauftragt werden, aber wie und wo geht das ??

gruss jr
 
AW: Abmeldung von Fahrzeug mit port. matricula in D

Da musst jemand fragen, der sich mit der portugiesischen Zulassung auskennt, ich kann Dir leider nicht helfen dabei.

Vielleicht ?
 
AW: Abmeldung von Fahrzeug mit port. matricula in D

Du musst doch nur auf die Websigte gehn und Deinen Wagen da abmelden oder nicht? Hast Du keine Cartão de Cidadão oder so was?
Damit muss es doch gehn! Du kannst es mit deiner Cartão de Cidadão von D aus machen. ganz einfach?! Was willst Du noch?
 
AW: Abmeldung von Fahrzeug mit port. matricula in D

@joao-ricardo
du kannst den wagen bis zu 180 tagen in D legal mit port. zulassung nutzen.
der käufer wird ihn anmelden,dabei zieht die zulassungsstelle i.d.regel die port. papiere und die schilder ein und schickt sie nach P zurück, das kann aber dauern. manche bundesländer wollen die papiere aber nicht. in jedem fall solltest du dir von der IMTT das formular zur "cancelamento da matricula" herunterladen, ausfüllen und eine kopie der neuen deutschen papiere bzw. des kaufvertrages sowie evtl.die port. papiere beifügen. die steuerpflicht für das fzg endet mit dem tag der zulassung in einem anderen land, wird aber erst mit dem eintreffen der papiere bzw. des cancelamento in die edv eingegeben. bis dahin nervt das finanzamt mit zahlungsaufforderungen.
 
AW: Abmeldung von Fahrzeug mit port. matricula in D

Hallo
ich habe mir ein Auto in Portugal gekauft (Oldtimer ) und es nach Deutschland gebracht. Jetzt möchte der Verkäufer ( Privat kein Händler ) das ich Ihm den Fahrzeugbrief zuschicke damit er das Auto auf mich umschreiben kann.
Ist das notwendig ? Ich will das Auto ihn Deutschland anmelden
 
AW: Abmeldung von Fahrzeug mit port. matricula in D

der verkäufer kann das auto nicht einfach auf dich ummelden. das könntest nur du selbst oder ein bevollmächtigter unter vorlage von perso, steuernummer etc. . es geht wahrscheinlich um die beendigung der steuerpflicht des verkäufers (s.o.) schick ihm nach der zulassung in D also eine vom nächsten port. konsulat begaubigte kopie (beglaubigungen dt. behörden werden nicht anerkannt, kann man ja nicht lesen.....)der neuen dt. fz.-papiere und die alten port. papiere, falls nicht von der dt. zulassungsstelle kassiert. damit kann er dann zur IMTT und das auto abmelden.
 
AW: Abmeldung von Fahrzeug mit port. matricula in D

Hallo,
ich habe die Möglichkeit ein für mich Interessantes Auto (Oldtimer ) in Portugal zu Kaufen.
Der Verkäufer findet die Papiere aber nicht mehr und es ist ihn wohl zu mühselig neue zu beantragen. Kann ich diese Kfz-Papiere hier in Deutschland neu ausstellen lassen mit dem Kaufvertrag vom Auto.
 
AW: Abmeldung von Fahrzeug mit port. matricula in D

Hallo KETAMA,
wenn ich mich so an die Ummeldung von unseren relativ neuen Fahrzeugen von Portugal nach Deutschland zurückerinnere (es waren insgesamt 3), dann kann man diese Frage wirklich nur mit einem entschiedenen "vielleicht" beantworten.

In zwei Fällen war es bei uns kein Problem, in einem Fall hatte sich eine "Zulassungslücke" (ein paar Monate) ergeben, die ich zwar erklären aber nicht belegen konnte. Das stand einer Ummeldung zunächst im Wege. der Bearbeiter sperrte sich mit Hinweis auf eine Fehlermeldung vom Kfz Zentralregister, die er sicher erhalten würde.

Ich habe gute Erfahrung mit dem TüV gemacht. dort habe ich zunächst angefragt wegen Ausstellung deutscher Papiere und welche Unterlagen der benötigen würde. Mit dem Wissen bin ich zu Zulassungsstelle und habe dort nachgefragt. Im Endefekt hat es mit ein wenig Lauferei geklappt aber- wohlgemerkt- neuere Autos mit EU Übereinstimmungserklärung (COC).

Ich würde genau vorher bei TüV und Zulassungstelle nachfragen damit es hinterher keine Überraschung gibt.
sem mais nada
 
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